Gebührenrechner · § 24 Abs. 1 Nr. 1 StBVV · für Steuerberatungskanzleien

Das Honorar für die Einkommensteuererklärung. Nach Tabelle A, nicht nach Gefühl.

Gegenstandswert eintragen, Satz wählen: Der Rechner schlägt die volle Gebühr in Tabelle A nach und zeigt Mindest-, Mittel- und Höchstgebühr. Ohne Anmeldung, und Ihre Eingaben verlassen den Browser nicht.

Ein Gegenstandswert, drei Gebühren.

Die Verordnung gibt für die Einkommensteuererklärung einen Rahmen von 1/10 bis 6/10 der vollen Gebühr vor. Der Rechner beginnt bei der Mittelgebühr (3,5/10); den Satz verschieben Sie selbst.

Eingaben

Summe der positiven Einkünfte, mindestens 8.000 € (§ 24 Abs. 1 Nr. 1 StBVV). Bleibt das Feld leer, rechnet der Rechner mit dem Mindestwert.

Gegenstandswert aus den Einkünften ermitteln

Wie in Steuermann: Die Summe der positiven Einkünfte wird zum Gegenstandswert; negative Einkünfte bleiben außer Betracht.

3,5/10 · Mittelgebühr Rahmen 1/10 bis 6/10

Der Rechner braucht JavaScript. Ohne JavaScript finden Sie die Werte in der Tabelle A weiter unten.

Rechenhilfe · Beträge in Euro
Position Gegenstandswert Volle Gebühr1 × Satz2 Honorar
Einkommensteuer­erklärung§ 24 Abs. 1 Nr. 1 · Tabelle A 8.000,00Mindestgegenstandswert angesetzt 514,00 × 3,5/10Rahmen 1–6/10 179,90
Summe netto 179,90
Umsatzsteuer 19 % 34,18
Gesamtbetrag3 214,08
Mindestgebühr 1/10
51,40
Mittelgebühr 3,5/10
179,90
Höchstgebühr 6/10
308,40

Unverbindliche Rechenhilfe nach der StBVV in der Fassung vom 1. Januar 2026, keine Gebührenberatung. Die angemessene Gebühr im Einzelfall bestimmt die Kanzlei nach § 11 StBVV. Verbindlich ist der Text im Bundesgesetzblatt.

1 Volle Gebühr (10/10) nach Tabelle A (Beratungstabelle), amtliche Fassung ab 1. Januar 2026. Gegenstandswert ist die Summe der positiven Einkünfte, mindestens 8.000 € (§ 24 Abs. 1 Nr. 1 StBVV).

2 Rahmen 1/10 bis 6/10; voreingestellt ist die Mittelgebühr (3,5/10). Die angemessene Gebühr im Einzelfall bestimmen Sie nach § 11 StBVV.

3 Auslagen, etwa der Pauschsatz für Post und Telekommunikation nach § 16 StBVV, sind nicht enthalten.

Der ganze Fall

Ein Fall besteht selten aus einer Position.

Im Szenario „Arbeitnehmer“ bringt Steuermann drei weitere Zeilen mit, jede mit Rahmen und Rechtsgrundlage. Der Rechner lässt sie leer.

Weitere Positionen des Szenarios · hier nicht berechnet
Position Rahmen Honorar
Ermittlung des Überschusses der Einnahmen über die Werbungskosten§ 27 Abs. 1 · Tabelle A · Anlage N, V, KAP 1/20–12/20 —
Prüfung des Steuerbescheids§ 28 · Zeitgebühr nach § 13 16,50–41,00 € je Viertelstunde —
Post- und Telekommunikations­pauschale§ 16 · Auslagen bis 20,00 € —

Aus der Zahl ein Angebot

Aus dieser Zeile macht Steuermann ein Angebots-PDF auf Ihrem Briefkopf, dazu das interne Kalkulationsblatt mit Rechenweg. So sehen beide Dokumente aus:

Fiktives Mandat mit drei Positionen. Das interne Kalkulationsblatt ist für die Kanzlei bestimmt.

So rechnet die Verordnung, Schritt für Schritt.

Gegenstandswert. Für die Einkommensteuererklärung ohne Ermittlung der einzelnen Einkünfte ist er die Summe der positiven Einkünfte, mindestens 8.000 €. Verluste einer Einkunftsart mindern ihn nicht.1

Volle Gebühr. Tabelle A (Beratungstabelle) zu § 10 StBVV ordnet jedem Gegenstandswert eine volle Gebühr zu, in Stufen: Es gilt die erste Zeile, deren Obergrenze der Gegenstandswert nicht übersteigt. Über 600.000 € schreibt die Tabelle die Gebühr je angefangene Stufe fort.

Satz. Abgerechnet wird ein Zehntelsatz der vollen Gebühr, für die Einkommensteuererklärung zwischen 1/10 und 6/10. Die Mitte des Rahmens, 3,5/10, ist die Mittelgebühr, der übliche Ausgangspunkt und in Steuermann der voreingestellte Satz.2

Die Zahl aus dem Rechner ist die Gebühr nach Tabelle. Ob sie angemessen ist, entscheidet die Kanzlei nach § 11 StBVV.

1 § 24 Abs. 1 Nr. 1 StBVV: Gegenstandswert ist die Summe der positiven Einkünfte, jedoch mindestens 8 000 Euro.

2 § 11 StBVV: Bestimmung der Rahmengebühr im Einzelfall nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung von Umfang, Schwierigkeit und Bedeutung der Angelegenheit.

Tabelle A, Fassung 2026.

Die Beratungstabelle bis 600.000 €, dazu Mindest-, Mittel- und Höchstgebühr der Einkommensteuererklärung je Zeile ab dem Mindestgegenstandswert von 8.000 €. Ohne JavaScript ersetzt sie den Rechner.

Tabelle A — Beratungstabelle · Beträge in Euro, netto
Gegenstandswert bis Volle Gebühr (10/10) Mindestgebühr 1/10 Mittelgebühr 3,5/10 Höchstgebühr 6/10
300,00 31,00 – – –
600,00 56,00 – – –
900,00 81,00 – – –
1.200,00 106,00 – – –
1.500,00 130,00 – – –
2.000,00 166,00 – – –
2.500,00 200,00 – – –
3.000,00 235,00 – – –
3.500,00 270,00 – – –
4.000,00 305,00 – – –
4.500,00 340,00 – – –
5.000,00 375,00 – – –
6.000,00 422,00 – – –
7.000,00 467,00 – – –
Die Zeilen bis 7.000,00 € liegen unter dem Mindestgegenstandswert von 8.000 €. Für sie gilt die Gebühr der nächsten Zeile (§ 24 Abs. 1 Nr. 1 StBVV).
8.000,00 514,00 51,40 179,90 308,40
9.000,00 560,00 56,00 196,00 336,00
10.000,00 605,00 60,50 211,75 363,00
13.000,00 655,00 65,50 229,25 393,00
16.000,00 705,00 70,50 246,75 423,00
19.000,00 755,00 75,50 264,25 453,00
22.000,00 805,00 80,50 281,75 483,00
25.000,00 854,00 85,40 298,90 512,40
30.000,00 946,00 94,60 331,10 567,60
35.000,00 1.036,00 103,60 362,60 621,60
40.000,00 1.125,00 112,50 393,75 675,00
45.000,00 1.215,00 121,50 425,25 729,00
50.000,00 1.304,00 130,40 456,40 782,40
65.000,00 1.399,00 139,90 489,65 839,40
80.000,00 1.496,00 149,60 523,60 897,60
95.000,00 1.592,00 159,20 557,20 955,20
110.000,00 1.689,00 168,90 591,15 1.013,40
125.000,00 1.784,00 178,40 624,40 1.070,40
140.000,00 1.879,00 187,90 657,65 1.127,40
155.000,00 1.976,00 197,60 691,60 1.185,60
170.000,00 2.071,00 207,10 724,85 1.242,60
185.000,00 2.168,00 216,80 758,80 1.300,80
200.000,00 2.264,00 226,40 792,40 1.358,40
230.000,00 2.412,00 241,20 844,20 1.447,20
260.000,00 2.559,00 255,90 895,65 1.535,40
290.000,00 2.705,00 270,50 946,75 1.623,00
320.000,00 2.859,00 285,90 1.000,65 1.715,40
350.000,00 2.926,00 292,60 1.024,10 1.755,60
380.000,00 2.990,00 299,00 1.046,50 1.794,00
410.000,00 3.055,00 305,50 1.069,25 1.833,00
440.000,00 3.115,00 311,50 1.090,25 1.869,00
470.000,00 3.175,00 317,50 1.111,25 1.905,00
500.000,00 3.234,00 323,40 1.131,90 1.940,40
550.000,00 3.320,00 332,00 1.162,00 1.992,00
600.000,00 3.404,00 340,40 1.191,40 2.042,40

Über 600.000 € steigt die volle Gebühr je angefangene 50.000 € um 149 € bis 5.000.000 €, um 112 € bis 25.000.000 € und um 88 € darüber. Der Rechner rechnet diese Stufen mit.

Häufige Fragen zum Rechner.

Was ist der Gegenstandswert bei der Einkommensteuererklärung?

Die Summe der positiven Einkünfte des Veranlagungszeitraums, mindestens 8.000 € (§ 24 Abs. 1 Nr. 1 StBVV). Negative Einkünfte bleiben außer Betracht. Die Ermittlung einzelner Einkünfte, etwa für die Anlagen N, V oder KAP, ist eine eigene Position nach § 27 Abs. 1 StBVV mit eigenem Gegenstandswert.

Was ist die Mittelgebühr?

Die Mitte des Rahmens, hier 3,5/10 der vollen Gebühr. Sie gilt als Ausgangspunkt für einen Fall ohne Besonderheiten. Steuermann stellt sie als Standard ein und zeigt den Rahmen daneben; eine Kanzlei kann ihren eigenen Standardsatz hinterlegen.

Wer bestimmt den Satz innerhalb des Rahmens?

Die Kanzlei, nach § 11 StBVV: nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung von Umfang, Schwierigkeit und Bedeutung der Angelegenheit. Der Rechner nimmt das Nachschlagen ab, nicht diese Entscheidung.

Kommen Auslagen hinzu?

Der Rechner zeigt die Gebühr der Position und die Umsatzsteuer mit 19 %. Auslagen wie der Pauschsatz für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen nach § 16 StBVV kommen hinzu; in Steuermann ist er eine eigene Zeile des Angebots.

Welche Fassung der StBVV gilt hier?

Die amtliche Fassung ab 1. Januar 2026. Eine automatische Prüfung der Plattform vergleicht die Tabelle auf dieser Seite mit den hinterlegten amtlichen Werten. Ändert der Verordnungsgeber die Tabellen, erscheint in Steuermann eine neue Version; bestehende Angebote behalten die Fassung, mit der sie kalkuliert wurden.

Speichert die Seite meine Eingaben?

Nein. Die Rechnung läuft in Ihrem Browser; die Seite sendet nichts, speichert nichts und setzt kein Cookie. Was Sie eingeben, ist beim Schließen des Tabs weg. In Steuermann bleibt der Fall beim Mandanten und wird zum Angebot.

Vom Rechner zum Angebot

Der Rechner zeigt die Gebühr. Steuermann macht das Angebot daraus.

Positionen aus dem ganzen Katalog, Kanzlei-Standardsätze, das Angebots-PDF auf Ihrem Briefkopf und die Annahme des Mandanten per Link. Kein Demo-Termin, kein Vertriebsanruf.

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